"Aufgabe der LA ist es, archäologische Bodendenkmäler wissenschaftlich zu erforschen, zu pflegen und vor ihrer Zerstörung im Boden zu bewahren. Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung, Dokumentation und Bergung von Bodendenkmälern werden gemeinsam von der Denkmalschutz- und der Denkmalfachbehörde festgelegt. Die Ausführung derartiger Maßnahmen wird durch die Denkmalfachbehörde oder durch fachlich qualifizierte Dritte im Sinne des Verursacherprinzips vorgenommen (siehe auch Denkmalschutzgesetz). Für die fachgerechte Dokumentation bedrohter oder nicht bedrohter Bodendenkmäler sind verschiedene Arten von Maßnahmen geläufig, die je nach Umfang und Zeit des geplanten Bodeneingriffs und der Bedeutung und Zeitstellung der archäologischen Fundstelle Anwendung finden.
Vorrausetzung für die Aufnahme jeglicher Grabungsarbeiten ist die denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. eine Genehmigung des Senators für Kultur der Freien Hansestadt Bremen (z.B. Planfeststellungsbeschluss). Diese ist der beauftragten Grabungsfirma vom Auftraggeber vorzulegen und der Dokumentation als Kopie hinzuzufügen."
Für die Durchführung der Grabungen hat die Landesarchäologie Bremen eine Dokumentationsrichtlinie erstellt, an die sich die Grabungsfirmen halten müssen.
Die Richtlinie können Sie sich als PDF herunterladen.
In dieser Version finden Sie nur die Dokumentationsrichtlinie:
Richtlinie zur Durchführung archäologischer Grabungen im Land Bremen (pdf, 1.3 MB)
In dieser Version finden Sie die Dokumentationsrichtlinie inklusive Anhängen wie Befundblättern und Listen.
Richtlinie zur Durchführung archäologischer Grabungen im Land Bremen mit Anhängen (pdf, 2.6 MB)